Aktuelles
Corona-Hilfe
Mitten im 2. und vor dem 3. Lockdown stehen viele Unternehmer weiterhin vor großen wirtschaftlichen Herausforderungen.
Um den betroffenen Unternehmen zu helfen, wurden neben der Soforthilfe, dem Kurzarbeitergeld, der Überbrückungshilfe I, dem Corona-Bonus (1.500 EUR) weitere Förderungen aufgelegt.
Hier gibt es derzeit zwei sehr attraktive Corona-Hilfen, die von vielen Unternehmern leider übersehen werden:
1. Novemberhilfe (Dezemberhilfe?)
Für Gastronomen, Hoteliers, Kulturschaffende, Fitness- und Yogastudios und alle anderen Unternehmer, die aufgrund des 2. Lockdowns zu einer Schließung ihres Unternehmens gezwungen sind, besteht mit der sogenannten Novemberhilfe eine Fördermöglichkeit in Höhe von 75% des Umsatzes des November 2019. Diese Förderung ist überaus interessant. Anträge können seit heute gestellt werden.
Gerne prüfen wir unverbindlich, ob Sie von der Novemberhilfe profitieren können. Nutzen Sie hierzu unseren Novemberhilfe-Check oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
2. Überbrückungshilfe II
Mit der Überbrückungshilfe II erhält der Unternehmer bis zu 90% seiner Fixkosten für die Monate September – Dezember 2020. Vorausetzungen ist, dass im Vergleich zu 2019 in den Monaten April – August 2020 ein Umsatzrückgang von 30% im Druchschnitt oder 50% in zwei Monaten vorliegt. Beträgt der Umsatzrückgang in einzelnen oder allen Monaten September bis Dezember 2020 mindestes 30% besteht ein Anspruch. Die Höhe ist gestaffelt bis zu 90%. Das Beste ist, dass die Kosten auch von der Förderung getragen werden.
Gerne prüfen wir unverbindlich, ob Sie antragsberechtigt sind. Nutzen Sie hierzu unseren Überbrückungshilfe-II-Check oder schreiben Sie uns eine E-Mail.
Lassen Sie die Fördermöglichkeiten nicht verstreichen!
Senkung des Umsatzsteuersatzes
Unsere neue Kommentierung zu § 8b KStG ist da.
Wir freuen uns, schon in der 5. Aufl. die Kommentierung zu § 8b KStG im Körperschaftsteuerkommentar Mössner/Seeger/Oellrich zu bearbeiten.
Eine Übersicht zu der sehr praxisrelevanten Norm § 8b KStG folgt in unserem Blogbereich.
Sonstiges:
Veröffentlichung: Unser neuer Artikel Die Stiftungsberatung im Freiberufler-Mandat wurde in der Zeitschrift Praxis Freiberuflerberatung veröffentlicht.
Veröffentlichung: IWW: (Verstecktes) Risiko bei der Übertragung von Mitunternehmeranteilen auf Stiftungen (IWW, Praxis Freiberufler-Beratung, 4.10.2019;
Vorträge: RA/StB Geißer war am 5.4. 2019 bereits zum zweiten Mal als Referent auf dem IWW-Kongress „Praxis Ärzteberatung“ in Düsseldorf tätig. Er trug zu dem Thema „Neue Wege in der Nachfolgeberatung: der Arzt als Stifter“ vor.
Aus der Hochschule:
Im Wintersemeter 2019/2020 ist Herr Geißer wieder als Lehrbeauftragter im Masterstudiengang „Steuerrecht & Steuerlehre“ in der Veranstaltung „Vertiefung der Mandantenbetreuung“ an der OTH Amberg-Weiden tätig. Höhepunkt waren wieder die gelungenen Präsentationen der Studierenden zu aktuellen Themen aus der Praxis, u.a.:
- Pflichten des Steuerberaters nach der Datenschutzgrundverordnung (GWG)
- Pflichten des Steuerberaters nach dem Geldwäschegesetz (GWG)
- Werbemöglichkeiten der Steuerberater
- Tax Compliance in der Genossenschaftsbank
- Hinweispflichten des Steuerberaters bei Auslandssachverhalten
- Klassifizierung des Mandanten, Abc-Analyse
Im Sommersemester 2019 war Herr Geißer wieder als Lehrbeauftragter Im Masterstudiengang „Steuerrecht & Steuerlehre“ an der OTH Amberg-Weiden sowie im Masterstudiengang „Master of Taxation“ an der Hochschule München im Bereich Umwandlungssteuerrecht tätig. Der Master, welcher in Kooperation mit Steuerlehrgänge Dr. Bannas GmbH angeboten wird, dient auch der Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung.